Nachdem Opel auch wegen fehlender technischer Innovationen in Schwierigkeiten geriet, poliert der Rüsselsheimer Konzern nun sein Image auf. Der Hersteller bietet für alle Neuwagen eine auf 160.000 Kilometer begrenzte “lebenslange” Neuwagengarantie an.
Die Einschränkung der Laufleistung ist jedoch nicht die einzige Fußnote:
- die Garantie gilt zunächst nur für den Ersthalter und nicht im Falle eines Weiterverkaufs als Gebrauchtwagen. Falls das Fahrzeug dann nach der Erstzulassung verkauft, kann der Käufer die Garantie bis zu sechs Jahre nach Erstzulassung kostenpflichtig übernehmen.
- Diese Möglichkeit räumt Opel jedoch nur ein, wenn das Auto maximal 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat und wenn alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten pflichtgemäß erledigt wurden.
- Ebenso muss die so genannte jährliche Aktivierung für je 11,90 Euro durchgeführt haben.
Die Garantie ermöglicht aber auch keine kostenlosen Reperaturen wie man annehmen könnte. Auch wenn der Halte alle Lohnkosten einspart (bis 160.000 Kilometer), so muss er ab dem dritten Jahr oder dem 50.000 Kilometer alle Materialkosten selbst tragen: von 50.000 bis 60.000 Kilometer: 10 Prozent gestaffelt bis maximal 60 Prozent (von 100.000 bis 160.000 Kilometer).
Achso: die Garantie gilt nicht für den Opel Movano, Vivaro und Combo. Für eine lebenslange Neuwagengarantie sind das viele Einschränkungen – der Wille die Marke Opel aus Kundensicht mit Qualität in Einklang zu bringen ist aber erkennbar.
Bildnachweis: Opel Pressebereich.
